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   BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92   

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https://dejure.org/1993,410
BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92 (https://dejure.org/1993,410)
BAG, Entscheidung vom 18.03.1993 - 8 AZR 331/92 (https://dejure.org/1993,410)
BAG, Entscheidung vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 (https://dejure.org/1993,410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Art. 20, Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 4; KSchG §§ 1, 9, 10
    Neue Bundesländer: Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 72, 350
  • MDR 1993, 770
  • NZA 1993, 601
  • BB 1993, 1152
  • DB 1993, 1521
  • JR 1993, 396
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 10.67

    Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung eines Angestellten an

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92
    d) Diesem Auslegungsergebnis steht nicht entgegen, daß der Begriff des öffentlichen Dienstes in den alten Bundesländern in der Regel im formellen Sinne verstanden wird, d. h. maßgebend auf die Eigenschaft des Arbeitgebers als juristischer Person des öffentlichen Rechts abzustellen ist (vgl. etwa § 15 Abs. 2 ArbPlSchG; BVerwGE 30, 81, 87) [BVerwG 27.06.1968 - VIII C 10/67].

    Bereits im öffentlichen Dienst der alten Bundesländer ist anerkannt, daß sich die Zuordnung eines Arbeitsverhältnisses zum öffentlichen Dienst jedenfalls nicht nach der von dem betreffenden Arbeitnehmer vertraglich zu erbringenden Tätigkeit bestimmt (BVerwGE 30, 81, 87 f.) [BVerwG 27.06.1968 - VIII C 10/67].

  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz -

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP Nr. 18 zu § 9 KSchG 1969, zu B I der Gründe).
  • BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92
    Die §§ 9, 10 KSchG sind heben einer auf Abs. 4 gestützten Kündigung unmittelbar anwendbar, wie der Senat im Urteil vom 24. September 1992 (BAGE 71, 221 [BAG 24.09.1992 - 8 AZR 557/91], zu I 3 der Gründe) aufgrund einer am Wortsinn und Zweck des Abs. 4 orientierten Auslegung festgestellt hat.
  • BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92
    Das trifft ebenso für die in einem Arbeitsverhältnis stehenden, aber nicht mit Verwaltungsaufgaben im Bereich des Funktionsvorbehalts des Art. 33 Abs. 4 GG betrauten Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zu (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 3. September 1992, BAGE 71, 147 [BAG 03.09.1992 - 8 AZR 45/92], zu I der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

    Kriterien sind dabei u.a. die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (BAG 18.03.1993 - 8 AZR 331/92, juris Rn. 54), eine etwaige neue berufliche Situation des Arbeitnehmers sowie das Maß der Sozialwidrigkeit (BAG 21.06.2012 - 2 AZR 694/11, juris Rn. 40).

    Als mindernd kann berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer den Auflösungsgrund schuldhaft herbeigeführt hat (BAG 18.03.1993 a.a.O. Rn. 54; BAG 10.10.2002 - 2 AZR 240/01, juris Rn. 41 a.E.).

  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall zulässig einen Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG stellen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen (vgl. BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 - BAGE 72, 350 = AP Nr. 20 zu Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX).
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung

    Mangelnder Bedarf liegt vor, wenn im betreffenden Arbeitsbereich ein Überhang an Arbeitskräften besteht (Senatsurteile vom 18. März 1993, BAGE 72, 350 = AP Nr. 20 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 3 der Gründe; vom 16. Dezember 1993 - 8 AZR 126/93 - n.v., zu BV der Gründe; vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 - n.v., zu B II 2 der Gründe; vom 26. Mai 1994, BAGE 77, 45 [BAG 18.05.1994 - 4 AZR 524/93], zu C 13 der Gründe; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 - n.v., zu B II 3 der Gründe).
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