Rechtsprechung
BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Öffentlicher Dienst - Bedienstete eines Landestheaters - Sozialwidrigkeit der Kündigung - Einigungsvertrag - DDR
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Einigungsvertrag Art. 20, Anl. I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 4; KSchG §§ 1, 9, 10
Neue Bundesländer: Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Auflösungsantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 18.09.1991 - 75 Ca 11429/90
- LAG Berlin, 24.04.1992 - 10 Sa 92/91
- BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92
Papierfundstellen
- BAGE 72, 350
- MDR 1993, 770
- NZA 1993, 601
- BB 1993, 1152
- DB 1993, 1521
- JR 1993, 396
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 10.67
Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung eines Angestellten an …
Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92
d) Diesem Auslegungsergebnis steht nicht entgegen, daß der Begriff des öffentlichen Dienstes in den alten Bundesländern in der Regel im formellen Sinne verstanden wird, d. h. maßgebend auf die Eigenschaft des Arbeitgebers als juristischer Person des öffentlichen Rechts abzustellen ist (vgl. etwa § 15 Abs. 2 ArbPlSchG; BVerwGE 30, 81, 87) [BVerwG 27.06.1968 - VIII C 10/67].Bereits im öffentlichen Dienst der alten Bundesländer ist anerkannt, daß sich die Zuordnung eines Arbeitsverhältnisses zum öffentlichen Dienst jedenfalls nicht nach der von dem betreffenden Arbeitnehmer vertraglich zu erbringenden Tätigkeit bestimmt (BVerwGE 30, 81, 87 f.) [BVerwG 27.06.1968 - VIII C 10/67].
- BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86
Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz - …
Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92
Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP Nr. 18 zu § 9 KSchG 1969, zu B I der Gründe). - BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91
Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag
Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92
Die §§ 9, 10 KSchG sind heben einer auf Abs. 4 gestützten Kündigung unmittelbar anwendbar, wie der Senat im Urteil vom 24. September 1992 (BAGE 71, 221 [BAG 24.09.1992 - 8 AZR 557/91], zu I 3 der Gründe) aufgrund einer am Wortsinn und Zweck des Abs. 4 orientierten Auslegung festgestellt hat. - BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92
Abwicklung nach Einigungsvertrag
Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92
Das trifft ebenso für die in einem Arbeitsverhältnis stehenden, aber nicht mit Verwaltungsaufgaben im Bereich des Funktionsvorbehalts des Art. 33 Abs. 4 GG betrauten Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zu (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 3. September 1992, BAGE 71, 147 [BAG 03.09.1992 - 8 AZR 45/92], zu I der Gründe).
- LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin
Kriterien sind dabei u.a. die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (BAG 18.03.1993 - 8 AZR 331/92, juris Rn. 54), eine etwaige neue berufliche Situation des Arbeitnehmers sowie das Maß der Sozialwidrigkeit (…BAG 21.06.2012 - 2 AZR 694/11, juris Rn. 40).Als mindernd kann berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer den Auflösungsgrund schuldhaft herbeigeführt hat (BAG 18.03.1993 a.a.O. Rn. 54;… BAG 10.10.2002 - 2 AZR 240/01, juris Rn. 41 a.E.).
- BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93
Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag
Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall zulässig einen Auflösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG stellen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen (vgl. BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 - BAGE 72, 350 = AP Nr. 20 zu Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX). - BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 914/93
Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf und Auswahlentscheidung
Mangelnder Bedarf liegt vor, wenn im betreffenden Arbeitsbereich ein Überhang an Arbeitskräften besteht (Senatsurteile vom 18. März 1993, BAGE 72, 350 = AP Nr. 20 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 3 der Gründe; vom 16. Dezember 1993 - 8 AZR 126/93 - n.v., zu BV der Gründe; vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 - n.v., zu B II 2 der Gründe; vom 26. Mai 1994, BAGE 77, 45 [BAG 18.05.1994 - 4 AZR 524/93], zu C 13 der Gründe; vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 - n.v., zu B II 3 der Gründe).
- LAG Köln, 04.09.2002 - 7 Sa 415/02
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung; unkündbarer Arbeitnehmer
Bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen ist davon auszugehen, dass auch im öffentlichen Dienst ein Arbeitsverhältnis auf den gegenseitigen Austausch von Leistungen ausgerichtet ist (BAG NZA 1993, 601).Bei derart krassen Missverhältnissen von Leistung und Gegenleistung - in dem Fall vom 18.01.2001 stand die betroffene Arbeitnehmerin zu 3/4 bis 4/5 der jährlich anfallenden Arbeitstage regelmäßig krankheits- bzw. urlaubsbedingt nicht zur Verfügung - spricht das BAG von einem "sinnentleerten" Arbeitsverhältnis (NZA 1993, 601; DB 2002, 100 ff.), dessen Aufrechterhaltung dem Arbeitgeber auch gegenüber einem eigentlich unkündbaren Arbeitnehmer schlechterdings nicht mehr zugemutet werden kann.
- LAG Sachsen, 14.02.1995 - 11 (3) Sa 290/93
Eine Philharmonie, die eine nicht rechtlich selbständige Einrichtung einer Stadt …
Er ist jedoch nach der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen) umfassend zu verstehen und erfaßt auch Einrichtungen der Kultur, sofern die Öffentliche Verwaltung deren Rechtsträger ist.Für dieses umfassende, an den wahrgenommenen Aufgaben orientierte Verständnis des öffentlichen Dienstes/der öffentlichen Verwaltung spricht schließlich der Sinn und Zweck der Regelung des Art. 20 Abs. 1 i.V.m. der Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschn. III Nr. 1 EV, soweit wie möglich Verwaltungskontinuität zu gewährleisten und nach dem Beitritt mit Hilfe der Sonderregelungen der Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschn. III Nr. 1 EV einen öffentlichen Dienst zu formen, der hinsichtlich der Strukturen und der Zahl der Arbeitnehmer demjenigen der alten Bundesländer entspricht (vgl. BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 - aaO. zu 11 1 c der Gründe).
- BAG, 16.12.1993 - 8 AZR 126/93
Kündigungsgrund der "mangelnden fachlichen Qualifikation" - Kündigungsgrund des …
Deshalb zwingt die Regelung in Abs. 4 Ziff. 1 EV den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber nicht, gleichsam die rechtsstaatliche Einstellung eines Arbeitnehmers zunächst zu erproben (BAG Urteil vom 18. März 1993, a.a.O.).Dieser Kündigungsgrund setzt einen Überhang an Arbeitskräften voraus, infolgedessen der Arbeitsbereich des zu kündigenden Arbeitnehmers entfallen ist (BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 44/93
Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Soziale Rechtfertigung einer …
Deshalb zwingt die Regelung in Abs. 4 Ziff. 1 EV den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber nicht, gleichsam die rechtsstaatliche Einstellung eines Arbeitnehmers zunächst zu erproben (BAG Urteil vom 18. März 1993, a.a.O.).Dieser Kündigungsgrund setzt einen Überhang an Arbeitskräften voraus, infolgedessen der Arbeitsbereich des zu kündigenden Arbeitnehmers entfallen ist (BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 - zur Veröffentlichung bestimmt, unter II 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 694/94
Ablösung von DDR-Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst
Dazu gehörten auch die Zivilbediensteten der NVA (Erläuterungen der Bundesregierung, BT-Drucks. 11/7817, S. 179, vgl. auch BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 - BAGE 72, 350 = AP Nr. 20 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX). - BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 24/93
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - …
Dieser Kündigungsgrund setzt einen Überhang an Arbeitskräften voraus, infolgedessen der Arbeitsbereich des zu kündigenden Arbeitnehmers entfallen ist (BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 678/92 Deshalb zwingt die Regelung in Abs. 4 Ziff. 1 EV den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber nicht, gleichsam die rechtsstaatliche Einstellung eines Arbeitnehmers zunächst zu erproben (BAG Urteil vom 18. März 1993, a.a.O.).
Dieser Kündigungsgrund setzt einen Überhang an Arbeitskräften voraus, infolgedessen der Arbeitsbereich des zu kündigenden Arbeitnehmers entfallen ist ( BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 -;, zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 3 der Gründe m.w.N.).
- BAG, 29.08.1996 - 8 AZR 505/95
Kündigung wegen Nichtübernahme als Professor
- LAG Sachsen, 20.09.1994 - 1 Sa 684/94
Ordentliche Kündigung einer Erzieherin nach dem Einigungsvertrag; …
- BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94
Arbeitgeber - Horterzieher in Mecklenburg-Vorpommern
- BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 897/94
Abfindungsanspruch - Gesundheitswesen Wismut
- BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 659/93
Befristung, Auflösung einer Einrichtung
- LAG Sachsen, 20.09.1994 - 12 (10) Sa 248/93
Darlegung des mangelnden Bedarfs
- LAG Berlin, 23.11.2001 - 8 Sa 545/01
Kammerübergreifende Verbindung der Berufungsverfahren; Vertretungsbefugnis des …
- LAG Berlin, 08.05.1995 - 9 Sa 144/94
Kündigung: Kündigung nach Einigungs-Vertrag wegen mangelnden Bedarfs im …
- BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 361/95
Kündigung: ordentliche Kündigung nach dem EinigungsV wegen Tätigkeit für das MfS …
- LAG Thüringen, 27.08.1996 - 5 Sa 515/94
Kündigung: Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde fachliche Qualifikation
- ArbG Cottbus, 05.03.1996 - 1 Ca 1443/95
Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6.7.1992 (TV …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 45/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 66/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 71/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 75/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 49/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 53/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 57/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 62/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.1995 - 2 Sa 585/94
Kündigung; Hochschullehrer; Professor; Universität; Hochschulrahmengesetz; …
- LAG Hamm, 25.11.1999 - 4 Sa 448/99
Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, über die …
- BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 515/96
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium …
- BAG, 21.11.1996 - 8 AZR 575/94
Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnden Bedarfs (ZAM) - Kündigung eines …
- BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 34/95
Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) - Mangelhafte …
- BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 425/94
- LAG Sachsen, 30.08.1995 - 10 Sa 1407/94
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch des …
- LAG Sachsen, 20.07.1995 - 4 Sa 520/95
Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aufgrund eines Sozialtarifvertrages; …
- LAG Sachsen, 20.01.1995 - 10 Sa 572/94
Bedarfskündigung; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Mangelnder Bedarf; Auflösung; …
- LAG Hamm, 03.12.1998 - 4 Sa 703/98
Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung; Anspruch auf …
- LAG Berlin, 22.11.1994 - 3 Sa 70/94
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen mangelnden Bedarfs
- BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
- LAG Sachsen, 07.12.1994 - 10 (1) Sa 1396/93
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Bedeutung der Bezeichnung der Partei …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.1993 - 5 Sa 330/93
Rechtswirksamkeit einer Kündigung einer Lehrerin wegen mangelndem Bedarf bei …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.1995 - 5 Sa 345/94
Kündigung: Sozialauswahl bei Bedarfskündigung - Willkürverbot
- LAG Sachsen, 17.03.1995 - 12 Sa 531/94
Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag wegen …
- LAG Sachsen, 26.05.2000 - 3 Sa 773/99
- LAG Sachsen, 09.12.1994 - 3 Sa 645/94
Anspruch auf Abfindung wegen ersatzloser Auflösung oder Verschmelzung der …
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.03.1998 - 9 Sa 690/97
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.08.1994 - 5 Sa 470/93
Wirksamkeit der Kündigung eines Hochschuldozenten unter Hinweis auf den …
- LAG Brandenburg, 23.09.1993 - 3 Sa 905/92
Betriebsübergang der Arbeitsverhältnisse einer LPG der früheren DDR in der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.1993 - 5 Sa 381/93
Kündigungsschutzklage bei Kündigung aus Bedarfsmangelung; Auswahl zu Lasten der …